Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alarm1 – Wernfried Passegger
Stand: Oktober 2025
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Alarm1 – Wernfried Passegger (im Folgenden „Alarm1“ genannt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie von Alarm1 ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
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2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von Alarm1 sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung zustande.
Technische Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, soweit sie der Verbesserung dienen und für den Kunden zumutbar sind.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt:
• 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
• Restzahlung nach Fertigstellung bzw. Übergabe der Anlage
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1333 ABGB).
Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.
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4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Alarm1.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und Dritten keinen Zugriff zu gewähren.
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5. Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierung eines erteilten Auftrags werden Stornogebühren in gesetzlich zulässiger Höhe verrechnet.
Erfolgt die Stornierung nach Beginn der Ausführung, ist Alarm1 berechtigt, den vollen Materialwert sowie die bis dahin erbrachten Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
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6. Lieferung und Ausführung
Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
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7. Wartung, Fernzugriff und Datensicherheit
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Alarm1 – Wernfried Passegger zur ordnungsgemäßen Wartung, Aktualisierung, Systemüberprüfung und Funktionskontrolle der gelieferten oder installierten Systeme (z. B. Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zutrittssysteme) berechtigt ist, ferngesteuert auf diese Systeme zuzugreifen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Dieser Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Wartung, Instandhaltung, Aktualisierung oder Fehlerbehebung und nicht zur Überwachung personenbezogener Daten oder zur Einsicht in Aufzeichnungen.
Die Zugriffe erfolgen ausschließlich durch befugte Techniker von Alarm1 und unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018).
Der Kunde kann schriftlich eine abweichende Regelung verlangen oder den Fernzugriff deaktivieren lassen, sofern dadurch keine sicherheitsrelevanten Funktionen beeinträchtigt werden.
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8. Gewährleistung und Haftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe.
Alarm1 haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben etwas anderes vor.
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9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alarm1 verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG 2018.
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.alarm1.at.
Alle im Zuge eines Projekts erhaltenen Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.
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10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Weißkirchen in der Steiermark.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Judenburg/Murtal.
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11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.